ZP Fachhochschulreife
Zusatzprogramm Fachhochschulreife
ausbildungs-
begleitend
Analog zur
Ausbildungslänge
Fachhochschul-
reife
Bildungsziele
Berufsschüler/innen, die über einen Mittleren Bildungsabschluss verfügen (Realschulabschluss, Werkrealschulabschluss, Fachschulreife u.a.) haben die Möglichkeit, mit dem Beginn der Berufsausbildung die Fachhochschulreife zu erwerben. Sie können damit die Fachhochschulreife ausbildungsbegleitend ein Jahr früher erlangen als durch den der Ausbildung folgenden Besuch eines Berufskollegs.
Die Balthasar-Neumann-Schule 1 in Bruchsal bietet diesen Unterricht an, der es Berufsschüler/innen ermöglicht, mit dem Berufsschulabschluss auch die Fachhochschulreife zu erlangen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Aufnahmevoraussetzungen gibt es?
1. Teilnehmerkreis
An dem Schulversuch können alle Auszubildenden eines mindestens dreijährigen Ausbildungsberufes teilnehmen, soweit sie bei Aufnahme in den Schulversuch einen Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen und eine gewerbliche Berufsschule besuchen.
2. Stundentafel, Lehrpläne
Der Unterricht richtet sich nach der Stundentafel. Hinsichtlich der Zusatzqualifikation Fachhochschulreife gelten die vom Kultusministerium hierfür gesondert bekannt gegebenen Lehrpläne.
3. Dauer und Form der Ausbildung
Der Ausbildungsgang erstreckt sich über drei Schuljahre. Der über die übliche Unterrichtszeit der Berufsschule hinausgehende Unterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife wird außerhalb der Arbeitszeit der meisten Ausbildungsbetriebe erteilt. An der BNS I ist dieser Unterricht freitagnachmittags und samstags geplant.
4. Fachhochschulreife
Allgemeines
a) Wer im Rahmen dieses Schulversuchs die Fachhochschulreife erwerben will, muss über die Dauer von 3 Jahren der Ausbildung am Zusatzunterricht in den Fächern Deutsch II, Englisch, Mathematik und Technik teilnehmen und in den Fächern Deutsch II, Englisch und Mathematik eine (Zusatz-) Prüfung ablegen. Die (Zusatz-) Prüfung wird in einem ersten Prüfungsabschnitt am Ende des zweiten Schuljahres und in einem zweiten Prüfungsabschnitt am Ende des dritten Schuljahres abgenommen.
b) Das erste Schulhalbjahr des ersten Schuljahres gilt als Probezeit. Die weitere Teilnahme am Zusatzunterricht des zweiten Schulhalbjahres setzt voraus, dass am Ende des ersten Schulhalbjahres der Durchschnitt aus den Fächern des Zusatzunterrichts mindestens 3,5 beträgt und in jedem dieser Fächer mindestens die Note „mangelhaft“ erreicht wurde. Die Teilnahme am Zusatzunterricht des zweiten Schuljahres setzt voraus, dass am Ende des ersten Schuljahres der Durchschnitt aus den Fächern des Zusatzunterrichts mindestens 4,0 beträgt und in jedem dieser Fächer mindestens die Note „mangelhaft“ erreicht wurde.
c) Wer die in b) festgelegten Voraussetzungen für die weitere Teilnahme am Schulversuch nicht erfüllt, scheidet aus dem Schulversuch aus und nimmt außerhalb des Schulversuchs am („normalen“) Unterricht der Berufsschule teil.
Wie lange ist die Ausbildungsdauer?
Das Zusatzprogramm erstreckt sich über die Dauer der Ausbildung (insgesamt drei Jahre).
Der Unterricht findet an
Freitagen von ca. 17.00 bis 20.15 Uhr und an
Samstagen von 8.15 bis 13.15 Uhr an insgesamt
23 Wochenenden des Schuljahres statt.
Welche Abschlussprüfungen müssen absolviert werden?
Das Zusatzprogramm schließt mit den Prüfungen zur Fachhochschulreife ab. (Prüfungen in Englisch und Deutsch nach 2 Jahren).
Wer ist die Kontaktperson?
Herr Thorsten Thiemann
E-Mail: thorsten.thiemann[at]bns1-bruchsal.de
Telefon: 0721/936-60435