Einjährige Berufsfachschule

Die Ausbildung an den einjährigen gewerblichen Berufsfachschulen (1BFS) vermittelt die nach den maßgeblichen Ausbildungsordnungen und nach den Bildungs- und Lehrplänen in der Grundstufe vorgesehenen berufsfachlichen und berufspraktischen Kompetenzen in einem oder mehreren Ausbildungsberufen, in einem Vertiefungsbereich eines Berufsfeldes (z.B. Metalltechnik: Feinwerk- und Metallbautechnik) oder auf der Breite eines Berufsfeldes (z.B. Holztechnik). Zudem wird die allgemeine Bildung gefördert.

Darüber hinaus ergänzen die einjährigen gewerblichen Berufsfachschulen das sogenannte duale System: Dies bedeutet, dass im ersten Ausbildungsjahr in vielen Berufen häufig sowohl die theoretische als auch die praktische Ausbildung an der Schule stattfindet. Dafür gibt es gute Gründe: Es stehen nicht in jedem Betrieb die gleichen Möglichkeiten zur Verfügung. Zudem sind viele Betriebe fachlich so hoch spezialisiert, dass sie Auszubildenden die notwendige berufliche Grundbildung dieses Berufsfeldes in seiner ganzen Breite nicht mehr vermitteln können. Die einjährige gewerbliche Berufsfachschule hingegen macht dies möglich.

Folgende Zugangsvoraussetzungen müssen für die einjährigen gewerblichen Berufsfachschule erfüllt sein: 

•  Nachweis eines Vorvertrages zum Berufsausbildungsvertrag oder eine schriftliche Ausbildungsplatzzusage und

• das Abschluss- oder Abgangszeugnis der Hauptschukle oder 

• den Nachweis eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen oder höherwertigen Bildungsstandes.

Ausnahmeregelung: 

• Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Aufnahme ohne Vorvertrag oder Ausbildungsplatzzusage möglich. Das entscheidet die Schulleitung individuell. 

Die einjährige gewerbliche Berufsfachschule bietet  eine einheitliche, umfassende und moderne berufliche Grundbildung, die den Anforderungen der einzelnen Berufsfelder, beziehungsweise Berufsgruppen entspricht.

Die einjährige gewerbliche Berufsfachschule (1BFS) schließt mit einer praktischen Prüfung ab.

Wird die 1BFS ohne Abschlusszeugnis der Hauptschule erfolgreich abgeschlossen, erhält die Absolventin/der Absolvent einen dem Hauschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand. Der Erwerb des dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes wird im Abschlusszeugnis der 1BFS bescheinigt.    

Im Anschluss an den Besuch der 1BFS wird in der Regel die Ausbildung in Teilzeit in einem Ausbildungsbetrieb und an der Berufsschule (duale Ausbildung) im zweiten Ausbildungsjahr fortgesetzt. 

Die Anrechnung der 1BFS auf die duale Ausbildung kann der Betrieb gemeinsam mit den Lehrlingen bei der zuständigen Stelle (z.B. Kammer) beantragen.