Impfangebot am GBZ

Impfangebot am GBZ

Am 20.09.2021 von 9:00 – 13:00 Uhr wird das mobile Impfteam des Landkreises Karlsruhe an den Balthasar-Neumann-Schulen COVID19-Impfungen anbieten.
Es handelt sich um einen offenen Termin – das heißt, es können sich auch schulfremde Personen impfen lassen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Wichtig:

  • jeder sollte zur Impfung den Anamnesebogen sowie die Einverständniserklärung zur Impfung ausfüllen und unterschreiben und den Impfausweis mitbringen. Die Einverständniserklärung sowie den notwendigen Anamnesebogen, finden Sie unter folgendem Link (für Personen ohne Zugang zu einem Drucker, halten wir vorsichtshalber einige Ausfertigungen bereit)
  • Unterschrift der Eltern erforderlich: 
    für Jugendliche im Alter von 16 – 18 Jahren müssen die Eltern/Sorgeberechtigten die Erklärung mitunterschreiben
  • Unterschrift und Anwesenheit der Eltern erforderlich: 
    Kinder ab 12 Jahren dürfen nur im Beisein der Eltern/Sorgeberechtigten geimpft werden; außerdem müssen diese die Erklärung ebenfalls unterschreiben.

Bei dieser Impfaktion kommt der Impfstoff von BioNTech zum Einsatz. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Da die Kreisimpfzentren in Kürze ihren Betrieb einstellen, ist der Termin für die Zweitimpfung bei einem niedergelassenen Arzt zu vereinbaren.

Die Schulleitung der BNS1

Regelungen für den Schulbetrieb an den Balthasar-Neumann-Schulen im Schuljahr 2021/2022

Regelungen für den Schulbetrieb an den Balthasar-Neumann-Schulen im Schuljahr 2021/2022

Die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu allen anderen Personen wird dringend empfohlen.

Es gilt in den ersten beiden Schulwochen unabhängig von den Inzidenzwerten auf dem Gelände, im Schulgebäude und während des Unterrichts die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Ausgenommen davon sind Zeiten der Essensaufnahme und der Aufenthalt auf dem Pausenhof, solange der Abstand von mind. 1,5 m zu jeder anderen Person sicher eingehalten wird.

Ebenso gilt die Testflicht für ungeimpfte Personen, die sich zweimal pro Woche (bei Schülern unter Aufsicht einer Lehrkraft) selbst testen müssen. Neueintretende Schülerinnen und Schüler lassen sich innerhalb von 48 Stunden vor Schulbeginn in einem Schnelltestzentrum kostenlos testen.
Bis zum 26.09.2021 bieten die Schulen auch geimpften und genesenen Personen zweimal wöchentlich Tests auf COVID19 an.

Zutritts- und Teilnahmeverbote gelten nach §10 der Corona-Verordnung Schule.

Für die Zugänge und Hofpausen werden die folgenden Regelungen eingehalten, um eine Durchmischung der Schülergruppen möglichst zu vermeiden:

  • Schülerinnen und Schüler der BNS1 nutzen für den Zugang zum Gebäude den Haupteingang der BNS1
  • Schülerinnen und Schüler der BNS2 nutzen für den Zugang zum Gebäude den Haupteingang der BNS2
  • In der Hofpause halten sich Schülerinnen und Schüler der BNS1 auf der nördlichen Hälfte des Pausenhofes auf (Hofbereich in Richtung Schülerparkplatz)
  • In der Hofpause halten sich Schülerinnen und Schüler der BNS2 auf der südlichen Hälfte des Pausenhofes auf (Hofbereich in Richtung Lehrerparkplatz/Eschenweg)
  • Ein Mindestabstand von mindestens 1,5m zu Schülerinnen und Schüler anderer Unterrichtsgruppen ist verpflichtend

Im Übrigen gelten die Hygienehinweise des Kultusministeriums: https://km-bw.de/Coronavirus. Die Schülerinnen und Schüler werden durch die Klassenlehrkräfte über die Hygienehinweise unterrichtet.

Die Schulleitungen der BNS1 & BNS2